Korrigierter Antrag zur Begrenzung des Mulchens von Wegrainen im Wald

Im November 2019 stellte unsere Fraktion bereits einen Antrag auf die Begrenzung der Praktik des Mulchens – insbesondere an Wegesrändern. Weil dieser Antrag teilweise missverständlich formuliert wurde, zogen wir ihn aus dem Gemeinderat zurück und korrigierten die unklaren Abschnitte.

So wurde beispielsweise angemerkt, dass aus der alten Fassung nicht unmissverständlich hervorging, dass wir die Praktik des Mulchens von Wegesrändern speziell im Gemeindewald begrenzen möchten und nicht eine generelle Unterlassung des Mulchens fordern.

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