In der Sitzung des Gemeinderats am 16. November 2020 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für das neue, 7,5 Hektar umfassende Baugebiet „Am Graben“ am Weissacher Ortsrand. Bei dem Gebiet handelt es sich um die letzte noch nicht bebaute, potenzielle Erweiterungsfläche aus dem Flächennutzungsplan 2035.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird der Planungswille der Gemeinde zum Ausdruck gebracht. Damit kann die Gemeinde mit den Grundstückseignern im Gebiet in Verkaufsverhandlungen treten. Nach dem erfolgreichen Flächenerwerb könnte das Gebiet schließlich beplant werden.
Das Für und Wider der Baugebietserschließung wurde in der genannten Gemeinderatssitzung bereits ausgiebig diskutiert. Letztlich fand sich eine Mehrheit für das Wohngebiet, dennoch erfolgte der Aufstellungsbeschluss alles andere als einstimmig.
Die folgenden Verwaltungsschritte sind bereits klar: Man wird auf die Besitzer der bisher als Acker und Streuobstwiese genutzten Flächen zugehen, um einen Verkauf zu erwirken. Anschließend wird mit der Planung der weiteren Erschließungsmaßnahmen begonnen. Dazu wird eine Bauleitplanung aufgestellt und die Grundstücke an die neuen Bauherren veräußert.
Zentrales Argument für die Erschließung ist die derzeit hohe Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde. Dadurch besteht die Möglichkeit, die erworbenen Grundstücke gewinnbringend zu verkaufen.
Am Graben soll Wohnraum für bis zu 600 Bürgerinnen und Bürger entstehen. Das entspricht einem Bevölkerungszuwachs in der Gemeinde von bis zu 8 Prozent.
Neubaugebiet „Am Graben“ – Blick von der Krugstätt
Momentan ist eine Unterschriftenaktion im Gange, die zum Ziel hat, ein Bürgerbegehren zu dem Beschluss zu erreichen, sodass die Bürgerinnen und Bürger über die Umlegung (und gegebenenfalls über den Zeitpunkt einer möglichen Umlegung) entscheiden können.
Auch wir von der Unabhängigen Liste vertreten die Ansicht, dass der mit der Erschließung des Baugebiets einhergehende hohe Verbrauch von natürlichen Ressourcen wie dem Boden einerseits und den Finanzmitteln unserer Gemeinde andererseits von einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mitgetragen werden sollte. Beides ist nur begrenzt vorhanden.
Wir möchten mit weiteren Planungen bezüglich des Wohngebietes „Am Graben“ abwarten und beobachten, wie sich die geplanten und im Bau befindlichen Projekte zur Innenverdichtung auf die Nachfrage am Wohnungs- und Immobilienmarkt auswirken – allen voran durch die entstehenden Wohnräume in der neuen Weissacher Ortsmitte. Auch sind die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie noch nicht abzusehen, ebenso wenig wie die Entwicklung des jüngst neu ausgewiesenen Gewerbegebietes Neuenbühl III in Flacht.
Hinsichtlich des Flächenverbrauchs sollten wir die Entwicklungsspirale unterbrechen oder zumindest verlangsamen. Eine weitere Bodenversiegelung verstärkt Hochwasserereignisse, zerstört unwiederbringlich fruchtbaren Boden, verringert die Biodiversität und bringt das sensible Gleichgewicht des Ökosystems unseres Heckengäus durcheinander. Aus Natur- und Umweltschutzperspektive muss mit dem Schutzgut Boden deutlich behutsamer umgegangen werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Mit den Folgen einer maßlosen Flächenversiegelung werden künftige Generationen zu kämpfen haben.
Mit ansteigender Zersiedelung in Außenflächen droht ein Bedeutungs- und Identitätsverlust der Innenorte, die Aufenthaltsqualität an zentralen Plätzen sinkt. Immer mehr Gebäude und Ladenflächen im Innerort werden leerstehen. Dieser Entwicklung, die sich bereits heute beobachten lässt, möchten wir entgegenwirken und den Innerorten wieder mehr Aufmerksamkeit und Bedeutung zukommen lassen. Das derzeitige „Jahrhundertprojekt Ortsmitte Weissach“ gibt uns eine einmalige Chance dazu.
Bei der Erschließung neuer Wohnflächen „Am Graben“ entfallen initiale Erschließungskosten für Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Internet – dies kann pro Neubau bis zu 80.000 € ausmachen. Dies erhöht die Preise für den dort entstehenden Wohnraum deutlich. Unter www.was-kostet-mein-baugebiet.de wird anhand von Rechenbeispielen verdeutlicht, dass Bauen auf der grünen Wiese nicht so rentabel ist wie allgemein angenommen.
Doch nicht nur die initiale Erschließung muss durch die Gemeinde vorfinanziert werden. Durch die neuen Flächen entstehen für die Gemeinde zukünftig um vielfach höhere Kosten für die Instandhaltung der Infrastruktur. Zu den Folgekosten in Verbindung mit dem Ausweisen neuer Siedlungsflächen gehören Investitionen in Kindertagesstätten, Schulen, in seniorengerechtes Wohnen, in den Bau von Straßen sowie in den Ausbau der örtlichen Kläranlage.
Dass Siedlungsflächen immer Folgekosten generieren, zeigt sich besonders deutlich am aktuellen Haushalt der Gemeinde: Die notwendigen Straßenrenovierungen im Ortskern von Flacht sowie der Friedhof-, Brunnen- und Bergstraße kosten Millionenbeträge. Für die Erweiterung der Kläranlage sowie für die erforderlichen Maßnahmen des Starkregenrisikomanagements und Hochwasserschutzes werden momentan ebenfalls Beträge in Millionenhöhe bereitgestellt.
Es ist davon auszugehen, dass Extremwettersituationen und damit einhergehende Risiken und Gefahren zukünftig häufiger auftreten werden. Der Klimawandel wird vor der Weissacher und Flachter Gemarkung keinen Halt machen. Daher sollte es unser dringlichstes Anliegen sein, nachhaltig zu wirtschaften und die Eingriffe in die Natur auf ein Minimum zu reduzieren.
Unsere Verwaltung sollte sich auf die bereits begonnenen Projekte und deren Finanzierung konzentrieren. Ein weiteres Großprojekt würde den Haushalt auf viele Jahre zusätzlich belasten. Denn selbst, wenn die Baugrundstücke gewinnbringend verkauft werden können, sind die Folgekosten noch lange nicht gegenfinanziert. Zudem werden hierdurch Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und öffentliche Institutionen notwendig.
Uns ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger die Argumente für und gegen das Bauvorhaben kennen und in der Lage sind, sich eine Meinung zum Sachverhalt zu bilden. Eine solches Großprojekt sollte von den Flachtern und Weissachern mitgetragen werden. Deshalb befürworten wir von der Unabhängigen Liste ein Bürgerbegehren und auch einen eventuell stattfindenden Bürgerentscheid zu dieser Frage.
Nachtrag vom 27. April 2021
Die folgende Stellungnahme zur Durchführung eines Bürgerentscheids wurde von unserer Fraktionsvorsitzenden Susanne Herrmann für die Sitzung des Gemeinderats am 26. April 2021 vorbereitet. Aus Zeitgründen konnte sie leider nicht vollständig vorgetragen werden. Aus diesem Grund stellen wir hier den vollständigen Text zum Download bereit.